Allgemeine Lizenzbedingungen der b.i.t.consult GmbH für die Überlassung der  Standardsoftware
„KPI (Kommunale Prozessintelligenz)-Modeller ©“,  im Folgenden als „KPI-Modeller ©“ bezeichnet.

 

1.  Bedingungen der Überlassung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Überlassung des Prozessmodellierungstools “KPI-Modellers ©“  unter Verwendung von kundeneigenen Microsoft Visio- und Microsoft Excel-Lizenzen und der FaMoS-Methode (Modellierungsstandard bestehend aus FaMoS Shape  Bibliothek und Modellierungshandbuch). Für diese liegen die Urheberrechte bei der b.i.t.consult GmbH.

Der Ruhrdigital Besitz-GmbH & Co. KG / d-NRW, Dortmund, handelnd für das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung (KDV) NRW, wurde unwiderruflich ein ausschließliches, auf Nordrhein-Westfalen begrenztes, übertragbares Nutzungs-, Verbreitungs- und Veröffentlichungsrecht (in beliebiger Art und Weise, sowohl elektronisch als auch körperlich) an der FaMoS-Methode eingeräumt.

b.i.t.consult GmbH Seeheim ist Inhaber aller Rechte an der FaMoS-Methode außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

 

Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.

 

(2) Geltungsbereich

Nachstehende Lizenzbedingungen gelten weltweit mit Ausnahme des Landes Nordrhein-Westfalen.

2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die b.i.t.consult GmbH als Lizenzgeber (nachstehend LG genannt) hat  zur Modellierung von Geschäftsprozessen eine Standardsoftware, das Modellierungswerkzeug „ KPI-Modeller ©“  erstellt. Die für die Nutzung der Software erforderlichen Informationen sind in einem Benutzerhandbuch dokumentiert.

 

(2) Die Produkte bestehen aus Paketen von Modellierungs-Makros die unter Verwendung von Microsoft Visio und  Microsoft Excel Geschäftsprozessanalysen in Kommunen ermöglichen.

 

(3) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung des „KPI-Modellers ©“ in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung.

 

(4)  Sie gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie Schulung und Installation.

3. Urheberechte

(1)  Die Software „KPI-Modeller ©““ ist nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst neben dem Programmcode auch sämtliche grafischen Darstellungen und Logos. Sämtliche Rechte bestehen ausschließlich zugunsten der b.i.t.consult GmbH, Seeheim.

(2)  Urhebervermerke, Seriennummern oder Logos und Hinweise auf b.i.t.consult GmbH als Rechteinhaber dürfen durch den LN weder entfernt noch verändert

werden

(3)  Rückübersetzungen des überlassenen Programms in andere Codeformen (Dekompilierung) und sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nicht gestattet.

(4)  Die Übersetzung, Bearbeitung und / oder sonstige Veränderung der Software oder Teilen davon und / oder die Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse sind nicht gestattet. 


4.
Art und Umfang der Leistung, Voraussetzungen

(1)  Der LG überlässt dem Lizenznehmer (nachstehend LN genannt) den FaMoS-Modeller zu den nachstehenden Vereinbarungen.

 

(2)  Die Funktionalitäten des „KPI-Modellers ©“ ergeben sich aus dem in der Anlage 1 dargestellten Produktkonzept und den aus dem Benutzerhandbuch sich ergebenden Leistungsmerkmalen.

 

(3) Es obliegt dem Lizenznehmer (nachstehend LN genannt) die auf seiner Seite für die Nutzung des „KPI-Modellers ©“ erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen; dazu gehören die zur Verfügungstellung eigener Lizenzen von MS-Visio und MS-Excel (Versionen 2003/2007) und deren Installation sowie die Installation der vom LG zur Verfügung gestellten FaMoS Shape Bibliothek unter „Meine Shapes“ in Visio.

5. Nutzungsrechte zur Lizenz des „KPI-Modellers ©“

(1) Der LG räumt dem LN für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, befristetes und nicht übertragbares Recht ein, die Software und das Know-How zur Anwendung der Methode bestimmungsgemäße, d.h. zur Modellierung von Geschäftsprozessen in seiner gesamten Organisationseinheit  zu nutzen.

Das Nutzungsrecht ist räumlich eingeschränkt und darf in Nordrhein-Westfalen nicht genutzt werden, da der Ruhrdigital Besitz-GmbH & Co. KG / d-NRW, Dortmund, handelnd für das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung (KDV) NRW, unwiderruflich ein ausschließliches, auf Nordrhein-Westfalen begrenztes, übertragbares Nutzungs-, Verbreitungs- und Veröffentlichungsrecht (in beliebiger Art und Weise, sowohl elektronisch als auch körperlich) an der FaMoS-Methode eingeräumt wurde.

 

(2) Die bestimmungsgemäße Nutzung ergibt sich aus den im Benutzerhandbuch dargestellten Funktionalitäten in der gesamten Organisation des LN.

 

(3) Der „KPI-Modeller ©“ darf in der gesamten Organisationseinheit des LN beliebig oft auf beliebig viele PCs kopiert werden. Der LN verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße im Rahmen der zur Nutzung des „KPI-Modellers ©“ eingeräumten Rechte sichergestellt ist.

 

(4) Der LN ist nicht berechtigt, die Lizenz an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen.

 

(5) Die von dem LG an den LN  übergebenen Unterlagen und Dokumentationen einschließlich davon gefertigter Kopien bleiben Eigentum es LG.

 

6. Vergütung

(1)  Für die Benutzung der vertragsgegenständlichen Software zahlt der LN an den LG ein jährliches Entgelt, welches in der jeweils gültigen Preisliste (Anlage 2) festgelegt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.

7.  Haftung

(1) Dem LN ist das Softwareprogramm und dessen technische Leistungsfähigkeit bekannt. Der LG übernimmt keine Haftung für Fehler und garantiert nicht die Funktionsfähigkeit des Softwareprogramms. Der LG haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden aufgrund von Fehlern der lizenzierten Software oder aufgrund von unsachgemäßer Anwendung der Software.

 

(2) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

(3) Dem LG sind keine Rechte Dritter bekannt, die dem Verwendungszweck des LN entgegenstehen. Der LG gewährleistet nicht, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den LN keine Rechte Dritter entgegenstehen.

 

8.  Datenschutz und Sicherheit

(1) Für den Datenschutz und die Datensicherheit ist der LN entsprechend den Gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

 

 

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)  Der Vertrag wird auf die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird.

 

(2)  Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, insbesondere bei Verstoß der anderen Vertragspartei gegen eine der Vertragspflichten dieses Vertrages und fruchtlosem Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Abmahnung durch die andere Partei.

 

(3)  Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der LN die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechteinhabers schwerwiegend verletzt.

 

10.   Rechte und Pflichten nach Vertragsende

(1) Alle Rechte von LN an der Benutzung der Software und dem übertragenen Know how enden bei Beendigung des Vertrages.

 

(2) Im Falle der Kündigung ist der LN verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen SW einschließlich der Dokumentation und aller Kopien zu löschen und dies auf Verlangen des LG in einer schriftlichen  Erklärung zu bestätigen.


11. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der LN diese Lizenzbedingungen vor der  Bestellung anerkennt . Die Bestellung erfolgt durch anschließendes Auslösen des  Downloads .

 

(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

(4) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Darmstadt.


Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen der b.i.t.consult GmbH


 Anlage 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen der b.i.t.consult GmbH